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Vereinsgelände
Das Befahren und Parken durch Kraftfahrzeuge und Anhänger
in der Gartenanlage ist nur kurzfristig zum Be- und Entladen
erlaubt. Anschließend sind Fahrzeuge und Anhänger sofort
vom Gartengelände zu entfernen.
Hierbei Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Falls für Mopeds, Fahrräder, etc. keine Abstellmöglichkeit im
eigenen Garten besteht so müssen diese außerhalb der Garten-
anlage abgestellt werden.
Die Tore sind danach wieder einseitig und bei Nacht ganz zu
schließen.
Aushang Änderung vom 27. September 2011
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